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BGH, 18.05.1951 - 1 StR 179/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40
Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines …
Auszug aus BGH, 18.05.1951 - 1 StR 179/51
Eine Vermögensschädigung wäre dann feststellbar gewesen, wenn die Kaufpreisforderungen, die die Verkäufer für die hingegebene Ware erwerben, von vornherein wertlos oder wenigstens erheblich gefährdet und aus diesem Grunde der hingegebenen wäre nicht gleichwertig waren (RGSt 74, 129).
- BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
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Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. u.a. RGSt 24, 405; 41, 27, 31; RG DStrR 1939, 170; DR 1943, 74 4 ; BGH 1 StR 171/51 vom 8. Mai 1951; 1 StR 179/51 vom 18. Mai 1951; vgl. ferner Wachinger, Gerichtssaal Bd. 102 S 376, 384). - BGH, 04.10.1956 - 4 StR 271/56
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Wer eine vertragliche Verpflichtung übernimmt, behauptet damit, selbst wenn er es nicht ausdrücklich erklärt, ohne weiteres, er sei ernstlich und unbedingt gewillt, zu erfüllen, Wird ihm Kredit eingeräumt, so liegt in dem Versprechen, den Vertrag zu erfüllen, zwar nicht immer die Behauptung gegenwärtiger Zahlungsfähigkeit, wohl aber die Erklärung, die gegenwärtigen Verhältnisse des Schuldners ständen der vereinbarten Erfüllung des Vertrages nicht im Wege (vgl. RGSt 24, 405; 41, 27, 31; RG DStrR 1939, 170; DR 1943, 74 Nr. 4; BGH 1 StR 171/51 vom 8. Mai 1951; 1 StR 179/51 vom 18. Mai 1951; 1 StR 526/53 vom 15. Juni 1954).